Die UN- Generalversammlung verabschiedete 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch kürzer als UN-Behindertenrechtskonvention bekannt).
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nun ist sie geltendes deutsches Recht und muss umgesetzt werden. Dabei muss Deutschland das Leitbild der Konvention achten: die Inklusion, also die vollumfängliche Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesellschaft von Anfang an.
Dies bedeutet z. B. auch, dass jeder Mensch dort ausgebildet wird, arbeiten darf und seinen Freizeitaktivitäten nachgehen können soll, wo er auch lebt. Diese sogenannte „gesellschaftliche Teilhabe“ gilt für alle Menschen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention führte inzwischen dazu, dass sich endlich auch in Baden-Württemberg - zum Beispiel in den Schulen - etwas bewegt.
Der AK Inklusion des BIV Rieselfeld hat sich die Aufgabe gestellt, die Inklusion insbesondere im Rieselfeld zu verbessern, in dem zum Beispiel
- die Inklusionsangebote in mehr Kindertagesstätten im Rieselfeld möglich wird
- die Inklusion in der Clara-Grunwald-Grundschule im Rieselfeld und am Kepler-
Gymnasium verbessert wird
- die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel z. B. durch den vermehrten Einsatz von "Combinos" verbessert und erleichtert wird
- Schwellen an Straßenübergängen entfernt bzw. vermieden werden
um einige zu nennen.
Menschen mit Behinderungen sind oft angewiesen auf technische oder organisatorische Voraussetzungen für eine Teilhabe.
Bitte geben Sie uns Hinweise, wenn Sie entsprechende Mängel feststellen, damit wir nach Mitteln und Wegen suchen können, sie zu beheben.
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