K.I.O.S.K auf dem Rieselfeld e.V.

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Forschungsergebnisse

Liste der wissenschaftlichen Studien, die gesundheitsschädliche Wirkungen unterhalb der Grenzwerte zeigen

Referenzen auf die Zusammenfassungen (Originale) dieser Studien

Hier finden Sie noch weitere Informationen

 

Allgemeine Bemerkung

Die Aufgeklärten unter uns werden sagen: Wir haben doch laut Immissionsschutzverordnung Strahlenschutzgrenzwerte (4.500.000 µW/m2  bzw. 10.000.000µW/m2), die uns vor  Schädigung durch Mobilfunk schützen soll.
Diese Grenzwerte wurde vor 50 Jahren aufgestellt und dann von einem industrienahen privaten Gremium (ICNIRP) aus der Versenkung geholt und von der Regierung in der Immissionsschutzverordnung (BImSchV 26) verankert!
Doch die biologische Wirkung der Strahlung setzt viel früher ein (siehe „Forschungsergebnisse“), z.B. Kopfschmerzen und Konzentrations-Schwierigkeiten bereits ab 40 µW/m2, DNA-Schädigungen ab 10.000 µWm2, Embryonenschäden ab 50.000 µWm2
Zum Vergleich: eine gute Empfangsfunktion von D- und E-Netz-Handys ist bereits bei 0,01 µW/m2 gewährleistet.

Jeder Mobilfunkanbieter (z.B. O2, E-Plus,T-Mobile, Vodafone) hat sein eigenes Netz der Sendeanlagen, das er flächendeckend weiter ausbaut, so dass auch schon hierdurch eine Mehrbelastung entsteht. Die Belastung durch Kommunikationstechniken steigt weiter, z.B. mit GSM, UMTS, WLAN, TETRA, LTE, sogar mit unseren heimischen schnurlosen Telefonen (DECT).